Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden

Frontify AG, Stand: Januar 2023

Inhaltsübersicht

1. Anwendungsumfang

2. Definitionen

3. Von Frontify angebotene Dienstleistungen

4. Einbindung von Dritten

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen

6. Geistiges Eigentum

7. Datenschutz

8. Referenzrechte

9. Schadloshaltung

10. Haftung

11. Gewährleistung

12. Versicherung

13. Laufzeit und Kündigung

14. Vertraulichkeit

15. Schlussbestimmungen

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Anwendungsumfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Frontify und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service) und sind integraler Bestandteil des Vertrages.

Die Verbundenen Unternehmen des Kunden können entweder (i) Frontify-Dienste im Rahmen des zwischen dem Kunden und Frontify unterzeichneten Vertrages erhalten, wobei der Kunde für die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch diese Verbundenen Unternehmen verantwortlich ist; oder (ii) unabhängige Bestellformulare ausfüllen, die denselben Bedingungen unterliegen wie der ursprüngliche zwischen Frontify und dem Kunden unterzeichnete Vertrag. Wenn ein Verbundenes Unternehmen des Kunden ein unabhängiges Bestellformular mit Frontify abschliesst, stellt dies einen separaten und unabhängigen neuen Vertrag zwischen Frontify und dem Verbundenen Unternehmen des Kunden dar. Jegliche Handlungen, die im Rahmen eines Vertrages mit einem Verbundenen Unternehmen des Kunden ergriffen oder eingeleitet werden, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrages zwischen Frontify und dem Kunden oder eines Vertrages zwischen Frontify und anderen Verbundenen Unternehmen des Kunden.

Abweichungen und/oder zusätzliche Bestimmungen zu diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Frontify und dem Kunden. Solche abweichenden Bestimmungen gelten nur in Bezug auf den Vertrag und haben keine nachteiligen Auswirkungen auf andere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

Bedingungen oder Bestimmungen des Kunden, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden oder die nicht schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden, bilden keinen Bestandteil des Vertrages. Ihre Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen Frontify und dem Kunden ist ausgeschlossen.

2. Definitionen

Die folgenden Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in diesem Abschnitt zukommt. Aus Gründen der Klarheit schliesst jeder Verweis auf den Singular auch den Plural mit ein und jeder Verweis auf ein Geschlecht schliesst auch jedes andere Geschlecht ein.

"Angebot" bezeichnet die kommerzielle Vereinbarung zwischen Frontify und dem Kunden, in der die Einzelheiten der erworbenen Dienstleistungen und Produkten, einschliesslich der entsprechenden Gebühren, festgehalten sind. Das Angebot bildet einen integralen Bestandteil des Vertrages.

"API" bedeutet Application Programming Interface.

"CDN" bedeutet Content Delivery Network.

"Dokumentation" bezeichnet Anleitungen, Anweisungen oder andere Dokumente oder Materialien, welche die Funktionalität, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen der Frontify-Dienste beschreiben und die von Frontify bereitgestellt und dem Kunden zugänglich gemacht werden.

"Erlaubte Nutzung" bedeutet, dass der Kunde berechtigt ist, die Frontify-Dienste ausschliesslich für die Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und in strikter Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrages zu nutzen.

"Frontify" bedeutet Frontify AG.

"Frontify-Dienste" bezeichnet die von Frontify angebotenen und vom Kunden erworbenen Dienste, sowohl aktuell als auch in Zukunft, einschliesslich der Lizenz zur Nutzung der Frontify-Plattform

"Frontify-Plattform" bezeichnet die Software, die Frontify dem Kunden zur Nutzung über das Internet zur Verfügung stellt, namentlich die von Frontify angebotene webbasierte All-in-One Markenmanagement-SaaS-Lösung, die mobile App und die Desktop-App.

"Kunde" bezeichnet die juristische Person, die den Vertrag unterzeichnet.

"Kundendaten" bezeichnet alle Daten und Inhalte des Kunden, die von den Nutzern auf die Frontify-Dienste hochgeladen und/oder unter Verwendung der Frontify-Plattform erstellt werden.

"Kundenpersonal" bezeichnet die Mitarbeiter, unabhängige Auftragnehmer, Vertreter und Unterauftragnehmer des Kunden und/oder seiner Verbundenen Unternehmen, sowie alle anderen vom Kunden und/oder seinen Verbundenen Unternehmen beauftragten Dritten.

"Gebühren" bezeichnet die Lizenzgebühren, die der Kunde während der gesamten Dauer der Grundlaufzeit und einer Verlängerungslaufzeit Frontify schuldet und zahlt. Die Gebühren können insbesondere eine einmalige Einrichtungsgebühr, eine feste monatliche Grundgebühr (z.B. für erworbene Produkte, Support-, Hosting- und Wartungsleistungen) und eine monatliche Nutzungsgebühr in Abhängigkeit von den vom Kunden erworbenen Nutzungseinheiten umfassen.

"Grundlaufzeit" bezeichnet die erstmalige Laufzeit, für die der Vertrag abgeschlossen wird (z.B. zwölf (12), vierundzwanzig (24) oder sechsunddreissig (36) Monate).

"Höhere Gewalt" bezeichnet ein unvorhersehbares Ereignis, das sich der Kontrolle von Frontify entzieht und nicht durch die Anwendung angemessener Sorgfalt behoben oder vermieden werden kann. Insbesondere gelten als höhere Gewalt: (i) Regierungshandlungen; (ii) Erdbeben; (iii) Pandemien; (iv) zivile Unruhen; (v) Terrorakte; (vi) Streiks; (vii) Computer-, Telekommunikations-, Internet-Service-Provider- oder Hosting-Einrichtungsausfälle; (viii) Verzögerungen, die Hardware-, Software- oder Stromversorgungssysteme betreffen, die nicht im Besitz von Frontify sind oder von Frontify nicht angemessen kontrolliert werden können; und (ix) Denial-of-Service-Angriffe.

"Monatlich Aktive Nutzer" (engl. Monthly Active Users "MAU") bezeichnet die Anzahl der Nutzer, die mindestens einmal in einem Kalendermonat auf die Frontify-Plattform zugegriffen haben.

"Nutzer" bezeichnet die natürliche Person, die vom Kunden zur Nutzung der Frontify-Dienste berechtigt wurde, die ein Konto für die Frontify-Dienste erstellt hat, sowie die Zugangsdaten für die Frontify-Plattform erhalten hat. Zu den Nutzern gehört unter anderem das Kundenpersonal.

"Nutzungseinheiten" bezeichnet den Teil des Angebots, der u. a. MAU und Speicherplatz umfasst und der während der Vertragslaufzeit je nach Bedarf des Kunden variieren kann.

"Partei" bezeichnet Frontify oder den Kunden einzeln, während "Parteien" Frontify und den Kunden gemeinsam bezeichnet.

"Produkte und Dienste von Drittanbietern" sind unabhängige Produkte und Dienste von Drittanbietern, die nicht direkt durch Frontify lizenziert werden, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf webbasierte, mobile, offline oder andere Softwarefunktionen, die mit den Frontify-Diensten interagieren, die vom Kunden oder einem Drittanbieter bereitgestellt werden und die der Kunde einbinden kann, um die Nutzung und Funktionalität der Frontify-Dienste zu erweitern.

"Sensible Personenbezogene Daten" bezeichnet die Kategorien sensibler personenbezogener Daten gemäss der Definition in Art. 9 DSGVO und der jeweiligen Definitionen aller anderer anwendbarer Datenschutzgesetze, selbst wenn diese Gesetze eine abweichende Terminologie verwenden, die eine Bedeutung hat, die im Wesentlichen mit der von Sensiblen Personenbezogenen Daten gemäss der Definition in der DSGVO übereinstimmt. Sensiblen Personenbezogenen Daten sind unter anderem alle personenbezogenen Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit oder Daten über das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer natürlichen Person gewonnen werden kann.

"Service Level Agreement" ("SLA") bezeichnet die gültige Version des Service Level Agreements zwischen Frontify und dem Kunden, das einen integralen Bestandteil des Vertrages bildet.

"Service Level Paket" bezeichnet das jeweilige SLA-Paket, das auf den Kunden im Rahmen des SLA Anwendung findet.

"Verbundenes Unternehmen" bedeutet jedes Unternehmen, das eine Vertragspartei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Vertragspartei steht. "Kontrolle" bedeutet im Sinne dieser Definition, das direkte oder indirekte Eigentum an mindestens fünfzig (50) % der Gesellschaftsanteile des betreffenden Unternehmens oder die Beherrschung von mehr als fünfzig (50) % der stimmberechtigten Anteile des betreffenden Unternehmens innezuhaben oder anderweitig die Möglichkeit zu besitzen, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen oder das Exekutivorgan des betreffenden Unternehmens zu ernennen.

"Verlängerungslaufzeit" bezeichnet die Laufzeit nach dem Ende der Grundlaufzeit, um die der Vertrag verlängert wird.

3. Von Frontify angebotene Dienstleistungen

3.1. Recht auf Nutzung

Während der gesamten Vertragslaufzeit gewährt Frontify dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen das beschränkte, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, auf den im Angebot enthaltenen Teil der Frontify-Dienste zuzugreifen und die Frontify-Dienste in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages zu nutzen ("Nutzungsrecht"). Der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen haben keinen Anspruch auf weitere Rechte im Zusammenhang mit den Frontify-Diensten, wie z.B. Eigentums-, Urheber-, Patent-, Marken- oder andere Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Vertrages gewährt werden.

Die Frontify-Plattform wird von Frontify über die Infrastruktur eines beauftragten Cloud-Hosting-Anbieters betrieben. Der Kunde ist für die Internetverbindung zwecks Zugriff und Nutzung der Frontify-Dienste verantwortlich und muss sicherstellen, dass die dafür erforderliche Hard- und Software vorhanden ist (z.B. PC, Netzwerkverbindung, Browser).

Vorbehaltlich der Abschnitte 5.2 ("Ausbau und Reduzierung der Frontify-Dienste") und 5.3 ("Anstieg und Rückgang der Monatlich Aktiven Nutzer") ist das Nutzungsrecht auf die Menge der Nutzungseinheiten und den Teil der Frontify-Dienste beschränkt, die dem Kunden im Angebot eingeräumt wurden. Jede Unter- oder Weiterlizenzierung der Frontify-Plattform ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Frontify untersagt.

Der Kunde hat kein Recht auf eine Kopie des Quellcodes der Frontify-Plattform und damit auch kein Recht auf eine Sicherungskopie des Quellcodes der Frontify-Plattform. Alle Rechte an den Frontify-Diensten, die über das in dem Vertrag festgelegte Nutzungsrecht hinausgehen, verbleiben vollständig bei Frontify.

3.2. Beschränkungen

Der Kunden und die Nutzer sind nicht dazu berechtigt, direkt oder indirekt (i) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, Know-how oder Algorithmen, die für den Betrieb der Frontify-Plattform oder jeglicher Software, Dokumentation oder Daten im Zusammenhang mit den Frontify-Diensten relevant sind, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu zerlegen oder anderweitig versuchen, diese zu ermitteln; (ii) auf die Frontify-Dienste zu Zwecken der Wettbewerbsanalyse oder -entwicklung zuzugreifen oder diese dafür zu nutzen; (iii) die Spezifikationen der Frontify-Plattform zu kopieren, zu modifizieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen (es sei denn, dies ist von Frontify ausdrücklich gestattet oder im Rahmen der Frontify-Dienste autorisiert); (iv) Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen zu entfernen, zu löschen, zu verändern oder zu verbergen; (v) die Leistung der Frontify-Dienste oder von Produkten und Diensten von Drittanbietern ganz oder teilweise zu schädigen, unterbrechen oder beeinträchtigen; oder (vi) von Frontify im Zusammenhang mit der Erbringung der Frontify-Dienste implementierte Sicherheitsvorrichtungen oder -massnahmen zu umgehen oder zu verletzen.

Der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen dürfen die Frontify-Dienste ausschliesslich für ihre internen Geschäftszwecke nutzen. Sie alleine sind verantwortlich für die Richtigkeit, Integrität und Rechtmässigkeit der Kundendaten und die Nutzung der Frontify-Plattform durch jeden Nutzer, einschliesslich der Pflege und Aktualisierung der hochgeladenen und auf der Frontify-Plattform verfügbaren Kundendaten. Insbesondere sind der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen dafür verantwortlich, dass jeder Nutzer (i) es unterlässt, folgende Daten auf die Frontify-Plattform hochzuladen, zu übertragen, zu speichern oder anderweitig zur Verfügung zu stellen: (a) Kundendaten, die rechtswidrig sind oder als solche wahrgenommen werden könnten (einschliesslich der Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum Dritter) oder die rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschliesslich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder anderweitig anstössig sind, (b) Kundendaten, die verleumderisches Material, schädliche Codes, Softwareviren, Würmer, trojanische Pferde oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität der Frontify-Dienste zu schädigen, unterbrechen, oder beeinträchtigen, oder (c) Sensible Personenbezogene Daten und; (ii) die Anmeldedaten von Nutzern nicht an anderes Kundenpersonal weitergibt. Verstösst ein Nutzer gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts, hat Frontify das Recht, die Kundendaten des betreffenden Nutzers unverzüglich zu entfernen und/oder den Nutzer zu sperren.

3.3. API und CDN

Während der Vertragslaufzeit gewährt Frontify dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen eine eingeschränkte, nicht ausschliessliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der von Frontify angebotenen API und CDN sowie für die Erstellung von Integrationen zwischen diesen, den Frontify-Diensten und den Produkten und Diensten von Drittanbietern. Diese Lizenz unterliegt den in diesen AGB festgelegten Beschränkungen, einschliesslich der Nutzung in Übereinstimmung mit der Erlaubte Nutzung.

Der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen haben das Recht, die API und CDN bis maximal drei (3) Terabyte pro Monat kostenlos zu nutzen. Frontify wird die Nutzung der API und CDN überwachen und den Kunden kontaktieren, wenn die Nutzung diese Grenzen überschreitet. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, die maximal verfügbare Grenze der monatlich nutzbaren Terabytes durch Zahlung zusätzlicher Gebühren zu erhöhen oder seine Nutzung zu reduzieren, um innerhalb der Grenzen von drei (3) Terabytes pro Monat zu bleiben.

Sofern der Kunde keine zusätzlichen Terabytes erworben hat und die Nutzung der API und CDN die erlaubte Grenzen für mehr als drei (3) Monate innerhalb eines (1) Lizenzjahres des Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit überschritten hat, wird Frontify Korrekturmassnahmen ergreifen und dem Kunden automatisch zusätzliche Kosten in Rechnung stellen oder, wenn der Kunde keine zusätzlichen Kosten für die steigende Nutzung der API- und CDN-Lizenz akzeptiert, hat Frontify das Recht, die Bandbreite der API-Dienste zu drosseln, den API- und CDN-Dienst vorübergehend auszusetzen oder, in Abwesenheit einer anderen verfügbaren Option, die API- und CDN-Lizenz des Kunden zu entziehen.

3.4. Betrieb

Frontify ergreift angemessene Massnahmen in Übereinstimmung mit den Branchenstandards für ähnliche Produkte und Dienstleistungen, um den Nutzern eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der Frontify-Dienste zu ermöglichen. Frontify kann nicht gewährleisten, dass die Frontify-Dienste jederzeit verfügbar sind und dass keine anderen Störungen und Unterbrechungen der Funktion der Frontify-Plattform auftreten, wird jedoch die Frontify-Dienste in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Service Level Paket erbringen.

Der Kunde benachrichtigt Frontify unverzüglich über Störungen der Frontify-Plattform und stellt Informationen und Einzelheiten zu den Umständen des Problems zur Verfügung. Frontify behebt eine solche Störung innerhalb der im anwendbaren Service Level Paket angegebenen Lösungszeit. Frontify ist berechtigt, die Störung der Frontify-Plattform durch eine Umgehungslösung zu beheben, wenn die Ursache der Störung selbst nur mit unangemessenem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Frontify-Dienste durch diese Umgehungslösung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Frontify während der Vertragslaufzeit den Kunden oder seine Nutzer kontaktieren kann, um sie an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu beteiligen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf das Sammeln und das Verwenden von Feedback zu aktuellen und zukünftigen Funktionalitäten der Frontify-Dienste in aggregierter und anonymer Form. Der Kunde und die Nutzer können Frontify Feedback zu den Frontify-Diensten geben (z.B. Input für den technischen Support, Vorschläge oder Verbesserungswünsche) und Nutzungsanalysen erstellen (z.B. nicht identifizierbare technische Daten und Metadaten aus der Nutzung der Frontify-Dienste). Frontify hat das Recht, alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Ideen oder sonstigen Rückmeldungen, die vom Kunden oder seinen Nutzern übermittelt werden, zu verwenden und daraus statistische sowie sonstige Informationen in Bezug auf Leistung, Betrieb und Nutzung der Frontify-Dienste zusammenzustellen, für (i) Sicherheits- und Betriebsmanagement; (ii) die Verbesserung der Frontify-Dienste; und (iii) Forschungs- und Entwicklungszwecke oder sonstige Geschäftszwecke. Der Kunde überträgt Frontify alle Rechte an dem Feedback und allen darin enthaltenen Ideen oder Vorschlägen.

3.5. Beta-Dienste

Frontify kann dem Kunden von Zeit zu Zeit Zugang zu "Alpha-", "Beta-" oder anderen "early-stage" Frontify-Diensten (zusammenfassend "Beta-Dienste") gewähren, deren Nutzung für den Kunden optional ist. Die Beta-Dienste sind nicht allgemein verfügbar und können Bugs, Fehler, Defekte oder schädliche Komponenten enthalten. Frontify übernimmt keine Gewährleistungen, Sicherheitsverpflichtungen, Service Level Verpflichtungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschliesslich Garantien der Marktgängigkeit, der Nichtverletzung von Rechten und der Eignung für einen bestimmten Zweck, in Bezug auf die Beta-Dienste. Frontify übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit den Beta-Diensten ergeben. Für die Beta-Dienste können zusätzliche Bedingungen gelten, die jene des Vertrages ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Der Kunde oder Frontify können den Zugang des Kunden zu den Beta-Diensten jederzeit kündigen. Die Beta-Dienste, insbesondere auch die Bewertung und das Feedback des Kunden zu den Beta-Diensten, sind vertrauliche Informationen von Frontify.

3.6. Support

Mit Beginn der Grundlaufzeit wird Frontify dem Kunden ein Customer Success Team zuweisen, das während der gesamten Vertragslaufzeit für den Kontakt mit dem Kunden verantwortlich ist.

Frontify stellt dem Kunden einen Onboarding-Plan zur Verfügung, der die Nutzer in die Funktionen der Frontify-Plattform einführt und schult. Der Onboarding-Plan umfasst den Zugang zur Dokumentation und zu Schulungen, die den Kunden bei der Konfiguration, Implementierung und Einführung der Frontify-Plattform unterstützen.

Als integraler Bestandteil der Frontify Dienste erbringt Frontify den Online-Support gemäss den Standards des SLA. Der Support umfasst jedoch keine Schulungs-, Konfigurations- oder Implementierungsleistungen, Bereitstellung von kundenspezifischer Dokumentation oder individuelle Anpassung der Frontify-Plattform.

Frontify erbringt die Supportleistungen während der Arbeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 17.30 Uhr: (i) Ortszeit in der Schweiz (Mitteleuropäischer Zeit/MEZ), ausgenommen Feiertage in St. Gallen, Schweiz; (ii) Ortszeit in New York City (Eastern Standard Time/EST), ausgenommen Feiertage in New York, USA; und (iii) Ortszeit in London (Greenwich Mean Time/GMT), ausgenommen Feiertage in London, Grossbritannien. Anfragen, die ausserhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als am folgenden Werktag eingegangen.

3.7. Änderungen an der Frontify-Plattform

Frontify ist berechtigt, die Frontify-Plattform zu modifizieren, um sie an technische oder kommerzielle Marktveränderungen anzupassen, um neue Produkte aufzunehmen oder veraltete Produkte zu deaktivieren, um das Nutzererlebnis zu verbessern sowie aus weiteren wichtigen Gründen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aus folgenden Gründen erforderlich ist: (i)notwendige Anpassungen an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung; (ii) veränderte technische Rahmenbedingungen (z.B. neue Browserversionen); (iii) Schutz der Systemsicherheit; oder (iv) Weiterentwicklung der Frontify Plattform.

Solche Änderungen dürfen die Funktionalität der Frontify-Plattform nicht wesentlich beeinträchtigen. Wenn eine Änderung eine solche negative und wesentliche Auswirkung auf die Funktionalität der Frontify-Plattform hat, wird Frontify angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden diese Änderungen rechtzeitig über einen seiner Kommunikationskanäle mitzuteilen.

4. Einbindung von Dritten

Frontify ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden und dessen Verbundenen Unternehmen Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen, insbesondere Hosting-Dienste. Frontify haftet für das Verhalten seiner Unterauftragnehmer soweit gesetzlich zulässig, jedoch nur in dem Umfang, in dem Frontify für sein eigenes Verhalten gemäss den Bedingungen dieser AGB haftet. Frontify gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen ab und schliesst jegliche Haftung in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der Frontify-Dienste aus, die sich aus einer Aufforderung des Kunden ergeben, bestimmte von Dritten bereitgestellte Funktionalitäten zu deaktivieren.

Die Nutzung von Produkten und Diensten von Drittanbietern durch den Kunden unterliegt ausschliesslich den für diese Produkte und Dienste von Drittanbietern geltenden Bedingungen, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Produkte und Dienste von Drittanbietern vereinbart wurden. Frontify übernimmt keine Gewährleistung oder Verantwortung und lehnt jede Haftung in Bezug auf Produkten und Diensten von Drittanbietern ab, einschliesslich der Datenschutzpraktiken, Datensicherheitsprozesse und anderer Richtlinien im Zusammenhang mit Produkten und Diensten von Drittanbietern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, auf jegliche Ansprüche gegen Frontify in Bezug auf Produkte und Dienste von Drittanbietern zu verzichten. Der Kunde kann Integrationen zwischen den Frontify-Diensten und Produkten und Diensten von Drittanbietern (jeweils eine "Integration") aktivieren. Durch die Aktivierung einer Integration weist der Kunde Frontify an, alle Informationen oder Daten, die Frontify vom oder im Namen des Kunden in Verbindung mit den Frontify-Diensten zur Verfügung gestellt werden und die zur Erleichterung der Integration erforderlich sind, weiterzugeben. Der Kunde ist für die Erteilung aller Anweisungen an Anbieter von Produkten und Diensten von Drittanbietern in Bezug auf die Daten oder Informationen des Kunden verantwortlich. Die Anbieter von Produkten und Diensten von Drittanbietern sind keine Subunternehmer von Frontify.

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen

5.1. Gebühren und Rechnungsstellung

Für die Nutzung der Frontify-Dienste während der gesamten Vertragslaufzeit schuldet der Kunde Frontify die Gebühren, die jeweils im Voraus zu zahlen sind, gemäss den Bedingungen des Vertrages. Der Kunde stellt Frontify vollständige und korrekte Kontaktdaten für die Rechnungsstellung zur Verfügung, einschliesslich einer gültigen E-Mail-Adresse.

Die Rechnungen von Frontify sind mit einer Zahlungsfrist von dreissig (30) Tagen rein netto ab Rechnungsdatum fällig, mit Ausnahme von Gebühren, die durch den Kunden berechtigt und gutgläubig bestritten werden.

Sofern in diesem Vertrag nichts Gegenteiliges festgehalten wird, sind sämtliche Gebühren nicht erstattungsfähig. Es werden u. a. keine Rückerstattungen für die teilweise Nutzung oder Nichtnutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden gewährt. Frontify behält sich das Recht vor, die Preise der geltenden Gebühren zu Beginn eines jeden Verlängerungslaufzeit anzupassen.

5.2. Ausbau und Reduzierung der Frontify-Dienste

Ein Ausbau der Nutzungseinheiten und/oder das Hinzufügen von Produkten, die den Umfang der Frontify-Dienste erweitern, ist jederzeit möglich. Die Gebühren für zusätzliche Nutzungseinheiten und/oder für zusätzliche Produkte werden im Falle einer Erhöhung innerhalb der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit für den verbleibenden Zeitraum der Rechnungsperiode anteilig in Rechnung gestellt. Es finden die Preise gemäss der Preisliste von Frontify Anwendung, die zum Zeitpunkt der Erhöhung der Nutzungseinheiten und/oder des Erwerbs neuer Produkte gelten.

Eine Reduzierung der Nutzungseinheiten und/oder Produkten ist mit Wirkung zum Ende der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit, oder vorher, mit Zustimmung von Frontify möglich.

5.3. Anstieg und Rückgang der Monatlich Aktiven Nutzer

Der Kunde ist für die Überwachung der Anzahl der MAU über die Frontify-Plattform verantwortlich. Frontify wird den Kunden bei der Überprüfung der durchschnittlich genutzten MAU unterstützen. Vor Beginn der Grundlaufzeit und in regelmässigen Abständen während der gesamten Vertragslaufzeit unterstützt Frontify den Kunden bei der Berechnung der korrekten Menge an MAU, die der Kunde entsprechend seiner Nutzung erwerben muss. Dies geschieht u. a. durch die Analyse der durchschnittlich benötigten MAU über die vorangegangenen sechs (6) Monate der Lizenz.

5.4. Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Frontify ist berechtigt, einen Verzugszinssatz in Höhe von fünf Prozent (5%) p.a., der täglich berechnet und monatlich aufgezinst wird, oder, falls niedriger, den höchsten nach geltendem Recht zulässigen Zinssatz anzuwenden.

Wenn eine Rechnung länger als zwanzig (20) Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist unbezahlt bleibt und Frontify den Kunden mindestens zehn (10) Tage vorher schriftlich darüber informiert hat, kann Frontify den Zugang zur Frontify-Plattform suspendieren, bis der Zahlungsrückstand behoben ist und/oder den Vertrag gemäss Abschnitt 13.2 ("Ausserordentliche Kündigung") kündigen, ohne dass dem Kunden daraus Haftungsansprüche entstehen. Frontify wird den Zugang zur Frontify-Plattform unverzüglich wiederherstellen, sobald der Grund für den Zahlungsverzug wegfällt. Die Nichtzahlung der Gebühren stellt einen wesentlichen Verstoss gegen den Vertrag dar; daher sind die in diesem Abschnitt beschriebenen Massnahmen nicht als Einschränkung der Haftung des Kunden im Rahmen des Vertrages auszulegen.

5.5 Steuern

Die Gebühren enthalten keine Steuern, wie z. B. lokale, staatliche, Bundes- oder ausländische Steuern, Quellensteuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Erhebungen jeglicher Art, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuern, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern oder ähnliche Steuern (zusammenfassend "Steuern"). Der Kunde ist für sämtliche Steuern verantwortlich, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Einkommen von Frontify erhoben werden.

Bei Kunden mit Sitz in der Schweiz wird die Mehrwertsteuer zu den Gebühren hinzugerechnet und direkt an die zuständige Behörde abgeführt. In diesem Fall muss der Kunde den Betrag der Mehrwertsteuer an Frontify entrichten. Wenn der Kunde ausserhalb der Schweiz ansässig ist, und falls anwendbar, gilt für die Mehrwertsteuer das Reverse-Charge-Verfahren.

6. Geistiges Eigentum

6.1. Geistiges Eigentum des Kunden

Der Kunde ist Eigentümer und behält alle Rechte an den in die Frontify-Plattform hochgeladenen Kundendaten sowie an allen anderen Kundendaten, die im Rahmen der Nutzung der Frontify-Plattform durch den Kunden und seine Nutzer erstellt oder entwickelt werden.

Für die gesamte Vertragslaufzeit gewährt der Kunde Frontify ein nicht exklusives, weltweites, unentgeltliches, nicht übertragbares und unwiderrufliches Recht, die Kundendaten zu nutzen, soweit dies zur Durchsetzung der Rechte aus dem Vertrag und zur Erbringung der Frontify-Dienste und aller damit verbundenen Verpflichtungen erforderlich oder nützlich ist, insbesondere für (i) die Bereitstellung, Überwachung, Erweiterung und Verbesserung der Frontify-Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag oder soweit dies gesetzlich erforderlich oder zulässig ist, und (ii) die Bereitstellung und Erbringung von Supportleistungen an den Kunden.

Dieser Abschnitt überdauert jede Kündigung oder das Auslaufen des Vertrages.

6.2. Geistiges Eigentum von Frontify

Frontify ist Eigentümerin und hält alle Rechte, einschliesslich aller Rechte an geistigem Eigentum, an (i) den Frontify-Diensten; (ii) jeglicher Software, Anwendungen, Erfindungen oder anderen Technologien, die in Verbindung mit den Frontify-Diensten entwickelt wurden; (iii) dem Namen, Logo oder anderen Marken von Frontify ("Frontify-Marken"); (iv) der gesamten Dokumentation; und (v) allen Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen, abgeleiteten Werken und Upgrades, welche in Verbindung mit den vorgenannten Punkten entstehen. Es wird festgehalten, dass die geistigen Eigentumsrechte von Frontify keinerlei Kundendaten umfassen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Marke, keinen Geschäftsnamen, keinen Kontonamen für soziale Medien und keinen Domainnamen verwenden oder registrieren lassen wird, der die Frontify-Marken ganz oder teilweise enthält.

Dieser Abschnitt überdauert jede Kündigung oder das Auslaufen des Vertrages.

7. Datenschutz

Beide Parteien bestätigen und verpflichten sich, dass die Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten, die personenbezogene Daten enthalten ("Personenbezogene Kundendaten"), in Übereinstimmung mit dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht erfolgt, insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz ("DSG") und die EU-Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO").

Frontify verarbeitet die Personenbezogene Kundendaten ausschliesslich im Namen und nach den Anweisungen des Kunden, um die vertraglichen Verpflichtungen zur Bereitstellung der Frontify-Dienste zu erfüllen. Unter keinen Umständen verkauft Frontify Personenbezogene Kundendaten an Dritte. Die Personenbezogene Kundendaten werden in Übereinstimmung mit der Privacy Policy (frontify.com/privacy) und der anwendbaren Auftragsverarbeitungsvereinbarung ("AVV") bearbeitet. Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Verwendung der Personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht verantwortlich.

8. Referenzrechte

Der Kunde erteilt Frontify für die gesamte Vertragslaufzeit die Erlaubnis, den Namen und das Logo des Kunden für Marketing- und Vertriebszwecke in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Kunden zu verwenden.

Frontify wird den Namen und das Logo des Kunden nur für seine eigenen Marketing- und Vertriebsaktivitäten verwenden und wird unter keinen Umständen Kundendaten an Dritte für deren Marketingzwecke verkaufen. Alle weiteren zwischen dem Kunden und Frontify vereinbarten Referenzrechte, werden in dem Vertrag festgehalten.

9. Schadloshaltung

9.1. Schadloshaltung seitens des Kunden

Der Kunde verteidigt, entschädigt und stellt Frontify, seine Verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Subunternehmer von allen Schäden, Verlusten, Haftungen, Vergleichen und Ausgaben (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Verfahrenskosten und Anwaltsgebühren) frei, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen und die sich ergeben aus: (i) der unrechtmässigen Nutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden oder seine Verbundenen Unternehmen (oder mit Zustimmung des Kunden, durch Dritte); (ii) einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Datenschutzgesetzen oder geistigen Eigentumsrechten durch den Kunden oder seine Verbundenen Unternehmen; oder (iii) Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden oder seine Verbundenen Unternehmen entgegen der Erlaubten Nutzung oder bei Verstoss gegen die Bedingungen des Vertrages.

Bei der Geltendmachung relevanter Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Verpflichtungen zur Schadloshaltung ("Ansprüche") wird Frontify den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den Kunden in angemessener Weise Unterstützung gewähren sowie die Möglichkeit geben, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Ansprüche Dritter zu übernehmen. Für den Fall, dass Frontify feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass ein Anspruch Dritter begründet sein könnte, ist Frontify nach eigenem Ermessen berechtigt, den Zugang zur Frontify-Plattform für den Kunden und seine Nutzer nach vorheriger schriftlicher Mitteilung (E-Mail genügt) zu suspendieren. Frontify wird den Zugang zur Frontify-Plattform unverzüglich wiederherstellen, sobald der Anspruch geklärt ist oder die Gründe für den Verdacht entfallen sind. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen und Haftung von Frontify, die der Kunde infolge der Sperrung der Frontify-Plattform geltend macht, sind ausgeschlossen.

9.2. Schadloshaltung seitens Frontify

Frontify verteidigt, entschädigt und stellt den Kunden von der Haftung gegenüber Dritten frei, die sich aus der widerrechtlichen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen oder der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch die Frontify-Dienste ergeben, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Patente oder Urheberrechte. Vorausgesetzt für die Geltendmachung dieser Rechte ist, dass Frontify unverzüglich über alle diesbezüglichen Forderungen, Ansprüche und Verfahren informiert wird und angemessene Unterstützung erhält. Weiter muss Frontify die Möglichkeit eingeräumt werden, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung zu übernehmen. Frontify ist unter keinen Umständen für Vergleiche verantwortlich, denen es nicht schriftlich zugestimmt hat.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Teile oder Komponenten der Frontify-Dienste (i) die nicht direkt von Frontify erbracht werden, insbesondere Produkte und Dienste von Drittanbietern; (ii) die ganz oder teilweise gemäss den Spezifikationen des Kunden erstellt werden; (iii) die vom Kunden, einem Verbundenen Unternehmen des Kunden oder dem Kundenpersonal nach der erbrachter Leistung durch Frontify geändert werden; (iv) die mit anderen Produkten, Verfahren oder Materialien, einschliesslich Integrationen, kombiniert werden, wenn sich die vermeintliche Rechtsverletzung auf eine solche Kombination bezieht und/oder durch die Integration verursacht wird; (v) bei denen der Kunde eine Aktivität, die gegen die Bestimmungen des Vertrages oder geltendes Recht verstösst, nicht einstellt oder unterlässt, nachdem er darüber informiert wurde oder nachdem er über angemessene Anpassungen informiert wurde, die einen Verstoss vermieden hätten; oder (vi) wenn die Nutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden, einschliesslich der Lizenz für die API und das CDN, nicht strikt mit der Erlaubten Nutzung übereinstimmt.

Wenn die Frontify-Dienste von einem zuständigen Gericht als rechtsverletzend eingestuft werden oder Frontify davon ausgeht, dass sie rechtsverletzend sind, kann Frontify nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) die Frontify-Dienste ersetzen oder anpassen, sodass sie nicht rechtsverletzend sind, vorausgesetzt, eine solche Anpassung oder ein solcher Ersatz enthält im Wesentlichen vergleichbare Merkmale und Funktionen; (ii) für den Kunden eine Lizenz zur weiteren Nutzung des Frontify-Dienstes erwerben; oder (iii) falls keine der vorgenannten Möglichkeiten wirtschaftlich umsetzbar ist, den Vertrag und die Rechte des Kunden hieraus kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für den Frontify-Dienst erstatten.

10. Haftung

Ungeachtet anders lautender Bestimmungen sind Frontify, seine Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer in Bezug auf den Vertragsgegenstand (im gesetzlich zulässigen Umfang) nicht haftbar (i) für Fehler oder Unterbrechung der Nutzung oder für Verlust, Manipulation, Vernichtung, Beschädigung oder Wiederherstellung von Kundendaten; (ii) für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern, -dienstleistungen oder -technologien oder für entgangenen Gewinn; (iii) für Schäden, die durch Höhere Gewalt verursacht wurden; oder (iv) für jegliche Beträge, welche den Betrag der vom Kunden bezahlten oder zu bezahlenden Gebühren der letzten zwölf (12) Monate seit der Geltendmachung des Anspruchs übersteigen. Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten in jedem Fall, unabhängig davon, ob Frontify auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht.

Die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten jedoch nicht für Ansprüche, Schäden oder sonstige Verbindlichkeiten, die sich aus dem Tod und/oder der Körperverletzung, Betrug, grober Fahrlässigkeit und/oder vorsätzlichem Fehlverhalten ergeben oder damit zusammenhängen.

11. Gewährleistung

11.1. Frontify's Gewährleistung

Frontify gewährleistet, dass:

  1. Frontify das Recht und die Befugnis hat, die in dem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen einzugehen und zu erfüllen.

  2. Frontify entweder Eigentümerin der Frontify-Dienste ist oder alle Rechte an diesen besitzt.

  3. Frontify bei der Bereitstellung der Frontify-Plattform nicht wissentlich Viren, Würmer, Hintertüren, Trojaner, Zeitbomben, Softwaresperren oder ähnliche schädliche, zerstörerische oder störende Codes einführt und handels- und branchenübliche Standards befolgt, um die Einführung solcher Viren in die Frontify-Plattform zu verhindern.

  4. Frontify während der gesamten Vertragslaufzeit den Versicherungsschutz gemäss diesen AGB aufrechterhalten wird.

Mit Ausnahme der oben genannten Punkte werden die Frontify-Dienste "as is" ("wie besehen") bereitgestellt. Frontify übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und lehnt hiermit alle stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschliesslich jeglicher Gewährleistungen für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung für die Kompatibilität der Frontify-Plattform mit bestimmter Hardware, Software oder Browsern. Weiter gibt Frontify keine Gewährleistung, dass die Frontify-Plattform frei von Viren, Würmern, Hintertüren, Trojanern, Zeitbomben, Softwaresperren oder ähnlichen schädlichen, zerstörerischen oder störenden Codes bleibt oder unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft. Die Frontify-Dienste ersetzen nicht die Notwendigkeit für den Kunden, regelmässige Datensicherungen vorzunehmen oder eigene Datenarchive zu unterhalten. Frontify gibt auch keine Zusicherungen oder Gewährleistungen für Produkte und Dienste von Drittanbietern.

11.2. Gewährleistung des Kunden

Der Kunde gewährleistet, dass:

  1. der Kunde das Recht und die Befugnis hat, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag einzugehen und zu erfüllen.

  2. der Kunde, einschliesslich seiner Verbundenen Unternehmen und des Kundenpersonals, während der gesamten Vertragslaufzeit die Verpflichtungen aus dem Vertrag einhält und die Frontify-Dienste in Übereinstimmung mit der Erlaubten Nutzung verwendet.

  3. die Kundendaten keine geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzen.

  4. der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht zahlungsunfähig ist und keine Umstände bekannt sind, die einen Gläubiger dazu berechtigen würden, einen Konkursverwalter (oder einen anderen Insolvenzverwalter) zu bestellen, einen Antrag auf Liquidation zu stellen oder andere Rechte über oder gegen sein Vermögen auszuüben.

12. Versicherung

Während der Vertragslaufzeit unterhält Frontify einen ausreichenden Versicherungsschutz, um den Verpflichtungen gegenüber dem Kunden und dem geltenden Recht nachzukommen. Frontify unterhält die Versicherungspolice auf eigene Kosten. Dieser Versicherungsschutz umfasst mindestens eine allgemeine Haftpflicht-, Berufshaftpflicht- und Cyber-Haftpflichtversicherung.

Weder das Vorhandensein noch die Zustimmung des Kunden zu den von Frontify abgeschlossenen Versicherungsarten oder -grenzen gilt als Verzicht auf oder Befreiung von der Haftung oder den Verpflichtungen von Frontify im Rahmen des Vertrages.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Der Vertrag wird für die zwischen Frontify und dem Kunden festgelegte Grundlaufzeit abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere Laufzeiten (jeweils eine Verlängerungslaufzeit), es sei denn, eine Partei kündigt den Vertrag gegenüber der anderen Partei spätestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit. Die Kündigung wird am ersten Kalendertag nach Ablauf der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit wirksam.

13.2. Ausserordentliche Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und mit sofortiger Wirkung ausserordentlich kündigen. Wichtige Gründe, die eine Partei zur ausserordentlichen Kündigung berechtigen, sind unter anderem:

  1. wenn eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen wesentlich verletzt, sofern die verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach schriftlicher Warnung durch die andere Partei beheben konnte;

  2. wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; oder

  3. für Frontify, wenn der Kunde mit der Zahlung der Gebühren in Verzug gerät und die Gebühren nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch Frontify beglichen werden.

13.3. Kundendaten am Ende des Vertrages

Nach Ablauf des Vertrages und auf schriftliche Anfrage des Kunden stellt Frontify dem Kunden eine Kopie der Kundendaten auf einem handelsüblichen Datenträger oder durch elektronische Übertragung in einem zwischen dem Kunden und Frontify vereinbarten Format zur Verfügung.

Neunzig (90) Tage nach Inkrafttreten des Ablaufs des Vertrages oder auf Wunsch des Kunden bereits vor diesem Zeitpunkt löscht Frontify alle Kundendaten, soweit keine zwingenden gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Frontify ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Kundendaten abweichend von diesen Bestimmungen (insbesondere in Bezug auf Zeit, Format oder Migration) zur Verfügung zu stellen. Jede abweichende Bereitstellung von Kundendaten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Frontify sowie einer gesonderten Vergütung durch den Kunden.

14. Vertraulichkeit

Im Sinne dieses Vertrages bezeichnet der Begriff "Vertrauliche Informationen" alle Informationen, die von einer Vertragspartei ("Offenlegende Partei") der anderen Vertragspartei ("Empfangende Partei") mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Beschaffenheit der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten. Zu den Vertraulichen Informationen gehören unter anderem die Kundendaten, die Frontify-Dienste, die Bedingungen dieses Vertrages, sowie Geschäfts- und Marketingpläne, Technologien und technische Informationen, Produktpläne und -designs, Geschäftsprozesse und alle anderen Informationen, die in diesen AGB ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Zu den Vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein zugänglich waren oder die auf andere Weise als durch einen Verstoss gegen diese Bestimmung durch die Empfangende Partei allgemein zugänglich werden; (ii) der Empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen; (iii) die Empfangende Partei rechtmässig von einem Dritten ohne Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung und Offenlegung erhält; (iv) von der Empfangenden Partei ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt werden; oder (v) durch vorherige schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei von der Vertraulichkeit befreit werden.

Die Empfangende Partei wahrt die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen, indem sie mindestens das gleiche Mass an Sorgfalt anwendet, welches sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen Vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung, Zugriff und Offenlegung anwendet, in keinem Fall jedoch weniger als zumutbare Sorgfalt. Die Empfangende Partei darf die Vertraulichen Informationen nur dann an ihre eigenen Mitarbeiter oder den Mitarbeitern ihrer Verbundenen Unternehmen, unabhängigen Auftragnehmern oder Unterauftragnehmern weitergeben, wenn diese davon Kenntnis haben müssen und sie Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt enthaltenen. Wenn die Empfangende Partei aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen, staatlichen oder behördlichen Anordnung gezwungen ist, Vertrauliche Informationen offenzulegen, muss sie die Offenlegende Partei im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung informieren (soweit dies rechtlich zulässig ist) und alle anwendbaren Schutzanordnungen oder gleichwertigen Bestimmungen einhalten, die für eine solche Offenlegung gelten.

Die Empfangende Partei haftet gegenüber der Offenlegenden Partei für jede Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie für jede Verletzung durch eine natürliche oder juristische Person, der die Empfangende Partei die Vertraulichen Informationen offenlegen darf oder durfte.

Dieser Abschnitt ersetzt und verdrängt jede Vertraulichkeitsvereinbarung, die vor der Unterzeichnung des Vertrages zwischen den Parteien geschlossen wurde. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Abschnitt bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Verrechnung und Abtretung von Ansprüchen

Die Verrechnung von Forderungen der einen Partei mit Gegenforderungen der anderen Partei bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Jeder Abzug oder jede Verrechnung bei Zahlung der Gebühren durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.

Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, ist der Kunde nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, auch nicht an seine Verbundene Unternehmen.

15.2. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist der Sitz von Frontify in St. Gallen, Schweiz.

15.3. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder unvollständig oder ist deren Erfüllung unmöglich, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht beeinträchtigt. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine zulässige, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt.

15.4. Verschiedenes

Der Vertrag, seine Anlagen, alle Änderungen und Ergänzungen sowie alle Neben- und Folgevereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

Die Parteien vereinbaren, dass elektronisch übermittelte Unterschriften (gescannt und per E-Mail versandt oder durch einen elektronischen Signaturdienst unterzeichnet) als Originalunterschriften gelten. Die Parteien stimmen der Abwicklung von Geschäften auf elektronischem Wege zu und erkennen die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und Zulässigkeit jeder elektronischen Unterschrift an, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erstellt wird.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Frontify diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren kann. Frontify wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden über solche Aktualisierungen mindestens zehn (10) Tage vor deren Inkrafttreten zu informieren. Jede aktualisierte Version der AGB ersetzt die vorherige Version und ist für die Parteien ab dem Beginn der jeweiligen Verlängerungslaufzeit verbindlich.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Frontify und dem Kunden unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und aller nationaler oder internationaler Verträge oder Vereinbarungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages oder einer Streitigkeit rechtsgültig sind (z. B. das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder das Haager Kaufrecht).

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Frontify verpflichten sich die Parteien, sich nach Treu und Glauben um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen. Sollte trotz der gemeinsamen Bemühungen der Parteien keine Einigung auf gütlichem Wege erzielt werden können, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Frontify und dem Kunden, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, ausschliesslich St. Gallen, Schweiz. Ungeachtet dessen ist Frontify berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.